TOOLBOX Bauwirtschaft
Kalkulations-und Managementtools

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Aktualisiert: 24.04.2024

Kalkulationstools und Managementtools für die Bauwirtschaft

 

Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

Die Buchserie von Andreas Kropik. Baukalkulation, Bauvertrag, Nachtragsmanagement, Kommentar ÖNORM B 2110, Kommentar ÖNORM B 2118, Kommentar ÖNORM B 2061..Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)

 

(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)

 

Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen

Beachten Sie auch das Projekt WEBINARE für die Bauwirtschaft! Weiter zu den Informationen über die (tw kostenlosen) Webinaren auf YouTube.

 

Bei der Bearbeitung der Bücher Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061, (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag und Bauvertrags- und Nachtragsmanagement sowie wegen anlassfälle wurden Hilfsprogramme (TOOLS) für die Lösung diverser Problemfälle erstellt. Da sie  wohl von allgemeinem Interesse sind stehen sie allgemein zur Verfügung und nachstehend vorgestellt. Das Tool zur Ermittlung des Personalpreises (Mittellohnpreiskalkulation; K3-Blatt) ist gegen einen Unkostenbeitrag erhältlich, die übrigen Tools sind kostenfrei downloadbar. Erstellt und getestet sind die Programme mit der Version 2019 von Excel; eine Funktion ab der Version Excel 2010 sollte gegeben sein.

DIE TOOLS

 

Tool 01: K3-Kalkulationstool (K3-Blatt-Kalkulation nach der ÖNORM B 2061)

Ein einfach zu bedienendes Kalkulationssheet mit dem sich, betriebswirtschaftlich fundiert, eine treffsichere Kalkulation der Personalkosten erstellen und in eine ÖNORM B 2061 gerechte Darstellung überführen lässt (K3-Blatt). Anmerkungen, Eingabehilfen mit Plausibilitätscheck und betriebswirtschaftliche Hilfestellungen sind im Tool integriert, sodass mangelhafte K3-Blätter der Vergangenheit angehören. Das Tool berücksichtigt die Besonderheiten der verschiedenen Kollektivverträge und kann daher in allen Baubranchen Verwendung finden.

Weitere Informationen ...

WEBINAR zur Mittellohnpreiskalkulation (K3-Blatt)

Beachten Sie auch die umfangreichen Tutorials zum K3-Kalkulationstool mit der Verknüpfung zur ÖNORM B 2061. Zur Playlist … (beachten Sie die Datenschutzbestimmungen der fremden Webseite | YouTube)

 

Tool 02: K2a-Ergänzungsblatt („Zuschlag für …“; Spalte D des K2-Blattes)

Das K2-Blatt nach der ÖNORM B 2061:2020 sieht in Spalte D einen "freien" Zuschlag vor. Diese Umlage ist vom Bieter erst zu bezeichnen ("Zuschlag für …"). Mehrere projektindividuelle Anwendungen sind denkbar: Zuschlag für Baustellengemeinkosten (für den Fall, dass sie umzulegen sind), Zuschlag bei Festpreisen (Festpreiszuschlag), Zuschlag für Planungskosten (zB M&W-Planung, für den Fall, dass keine eigenen Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind), Zuschlag für den projektbezogenen Anteil an den Geschäftsgemeinkosten (für den Fall, dass die individuelle Kostenrechnung auch Kosten für das Bauleitungspersonal den Geschäftsgemeinkosten zuweist, ist im K2-Blatt eine Teilung in einen projektspezifischen Gemeinkostenteil und einen Teil Geschäftsgemeinkosten sinnvoll), Zuschlag für Fertigungsgemeinkosten,       Zuschlag für im Vertrag vorgesehene Abzüge (zB für Bauschaden, Versicherung, Reinigung, Bautafel odgl) usw.

Wenn mehrere Ursachen zugleich im K2-Blatt angegeben werden sollen, müssen die einzelnen individuellen Zuschläge kumuliert werden. Das kann zB mit Hilfe des K2a-Blattes (nicht Teil der ÖNORM B 2061) erfolgen. Weitere Erläuterungen im Buch "Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)".

Download: T03_K2a_Blatt.xlsx

Zur Umlage der Baustellengemeinkosten und zur Neuerung im K2a-Blatt (Version 2022): Weitere Informationen …

 

Tool 03: Berechnung der Umgelegten Lohnnebenkosten für einzelne Baubranchen (Baugewerbe, Bauindustrie, Elektro, Installationen (HKLS), Schlosser, Spengler, Dachdecker usw)

Mit diesem Tool können auf Basis einer Musterkalkulation nach Eingabe firmeneigener Werte (zB betriebsindividuelle Ausfalltage wegen Krankheit, allfällige Ausfalltage Schlechtwetter (mit / ohne Rückvergütung) die Lohnnebenkosten sehr treffsicher ermittelt werden.

Nähere Erläuterungen zu den LNK finden Sie im Buch Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)".

Download und weitere Informationen: Weiterlesen ...

Im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung kann auch die Höhe der kalkulierten Personalnebenkosten hinterfragt werden. Unwissenheit darüber kann dem Bieter zum Nachteil gereichen. Weiterlesen … (.pdf)

Tool 04: Tool zum Bestimmen der Höhe der Gemeinkosten und Überleitung in Werte zur weiteren Verwendung im K2-Blatt und K3-Blatt der ÖNORM B 2061 (2020)

Im Auftrag der Geschäftsstelle Bau (WKO) wurde ein Verfahren zur Überleitung von Unternehmensdaten (gewonnen aus der Gewinn- und Verlustrechnung, Personalverrechnung, wenn vorhanden aus der Kostenrechnung bzw nach Erfahrungswerten) in die K-Blatt-Kalkulation der ÖNORM B 2061:2020 geschaffen.

Siehe dazu: Infobox – Info Nr 17 (Info-Nr. 17 wählen).

Download: Download Broschüre Version 01/2022 (.pdf)

Download Berechnungstool Version 01/2022 (.xlsx)

 

WEBINAR: Überleitung von Werten der Kostenrechnung in die Baukalkulation

Beachten Sie das Tutorial zum Tool für die Bestimmung der Gemeinkosten und Überleitung in die K-Blätter. Zum Tutorial (Videobeitrag) ... (beachten Sie die Datenschutzbestimmungen der fremden Webseite | YouTube)

 

Broschüre und Berechnungstool sind, neben vielen anderen wichtigen Informationen, von der WEB-Seite der Geschäftsstelle Bau beziehbar.

 

Tool 05: Ermittlung des Festpreiszuschlags (Festpreisvertrag)

Werden Preise zu Festpreisen vereinbart, so muss der Unternehmer die zukünftigen Veränderungen bei den Beschaffungskosten schätzen (zB "Ich gehe davon aus, dass die Lohnkosten ab 1. Mai um 3,5% steigen werden"). Schwierigkeiten verursacht nun die Umwandlung der Prognosen in den sogenannten "Festpreiszuschlag". Dieses Tool hilft bei der Umsetzung und unterscheidet danach ob der gesamte Vertrag zu Festpreisen vereinbart ist oder eine Festpreisfrist und danach veränderliche Preise vereinbart sind (mit der weiteren Unterteilung: Preisbasis ist das Ende der Festpreisfrist oder das Ende der Angebotsfrist). Kalkulatorischer Hintergrund im Buch Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020). Das Thema Festpreise, aber auch das Versagen der Preisumrechnung bei veränderlichen Preisen ist im Buch "(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag" ausführlich behandelt. Weitere Information zu festen und veränderlichen Preisen …

Download: T04_Festpreiszuschlag.xlsx

 

Beachten Sie das Tutorial zu diesem Tool. Zum Tutorial (Videobeitrag) ... (beachten Sie die Datenschutzbestimmungen der fremden Webseite | YouTube).

 

 

Tool 06: Berechnung der Höhe der Bauzinsen (Finanzierungskosten der Bauleistung)

Dieses Tool hilft die Höhe der kalkulatorischen Vorfinanzierungskosten besser abschätzen zu können. Nähe Erläuterungen dazu im Buch "Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)".

Download: T02_Finanzierungskosten.xlsx

 

WEBINAR: Ermittlung der Vorfinanzierungskosten von Bauleistungen (Bauzinsen)

Beachten Sie das Tutorial zu diesem Tool. Zum Tutorial (Videobeitrag) ... (beachten Sie die Datenschutzbestimmungen der fremden Webseite | YouTube).

 

 

Tool 07: Ermittlung des Produktivitätsverlustes bei Überstunden

Unbestritten verursacht Mehrarbeit einen Produktivitätsverlust. Muss, zB wegen Beschleunigung der Leistungserbringung, die tägliche Arbeitszeit ausgeweitet werden, können mit diesem Tool die Mehrkosten berechnet werden. Die vertraglichen und Betriebswirtschaftlichen Grundlagen können dem Buch "(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag" entnommen werden. 

Download: T05_Leistungsverlust_Ueberstunde.xlsx

 

 

Tool 08: Extraktion des Gesamtzuschlags

Der Gesamtzuschlag (GZ) setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Im K2-Blatt sind die GGK, die Finanzierungskosten der Bauleistung (siehe Tool 06) sowie Wagnis und Gewinn anzusetzen. In der Spalte D findet sich die Möglichkeit für weitere Umlagen ("Zuschlag für …"; siehe K2a-Blatt Tool 02). Nun kann das Bedürfnis bestehen, die angesetzten Prozente in einem Eurobetrag umzurechnen um

-     im Rahmen der Kalkulation die Ansätze zu überprüfen (ein Eurobetrag ist doch eine anschaulichere Zahl als ein Prozentsatz) oder

-     im Rahmen einer Mehrkostenforderung Grundlagen zu erhalten.

Die EXL-Datei enthält zwei Blätter. Eines ist nach dem K2-Blatt der ÖNORM strukturiert und das andere frei. Das Rechenkonzept des K2-Blattes ist von Multiplikationen geprägt, weshalb das Kommutativgesetz gilt (A x B = B x A). Die Reihenfolge der Hinzurechnung der Zuschläge ist mathematisch unerheblich. Betriebswirtschaftlich ergibt sich jedoch eine sinnvolle Reihenfolge, weshalb zum Zweck der Extraktion die Reihenfolge aus den K2a- und K2-Blatt aufgelöst werden muss (dafür eignet sich das zweite Tabellenblatt).

Grau hinterlegte Felder sind Eingabefelder.

Die Tabellenblätter sind geschützt, der Schutz kann ohne Eingabe eines Passworts aufgehoben werden.

 Download: T08 Extraktion Gesamtzuschlag (.xlsx)

WEBINAR: Gesamtzuschlag (ÖNORM B 2061) und Rückrechnung

Beachten Sie das Tutorial zu diesem Tool. Zum Tutorial (Videobeitrag) ... (beachten Sie die Datenschutzbestimmungen der fremden Webseite | YouTube).

 

Weitere Informationen dazu in der Infobox Info-Nr. 20!

Erstmals wurde diese Berechnungsmethode literarisch in der Zeitschrift BAU aktuell (Ausgabe November 2023) vorgestellt.

 

 

Tool 99: Überleitung Gesamtzuschlag K3 ÖNORM B 2061:1999 in das K2-Blatt der ÖNORM B 2061:2020

Die Darstellung des Gesamtzuschlags und die Berechnungssystematik wurde mit der ÖNORM B 2061 Ausgabe 2020 umgestellt. Das Tool hilft bei der Überleitung.

Download: T00_ÜberleitungGZ.xlsx

 

Vor der Verwendung der Ergebnisse der Kalkulationstools bitte das Ergebnis eigenständig prüfen. Die Tools sind getestet, Fehler jedoch nie ausgeschlossen. Haftungsansprüche können keine geltend gemacht werden!

 


Beratung, Hilfestellung usw bei Fragen zur Kalkulation und Angebotsprüfung, zu Mehrkostenforderungen udgl bietet die
Bauwirtschaftliche Beratung GmbH !


Andreas Kropik

Haftungsausschluss: Vor der Verwendung der Ergebnisse der Kalkulationstools (Toolbox) bitte das Ergebnis eigenständig prüfen. Die Tools sind getestet, Fehler jedoch nie ausgeschlossen. Die angeführten Empfehlungen (zB Infobox) sind unverbindlich und können sachkundigen Rat nicht ersetzen. Haftungsansprüche können keine geltend gemacht werden!