Infobox 03: Baukalkulation (ÖNORM B 2061) – Die
Baustellengemeinkosten
Intro: ie Baustellengemeinkosten (BGK) sind als
Bereitschaftskosten einer Baustelle definiert und können nicht direkt den
einzelnen Leistungspositionen (deren Herstellkosten) zugeordnet werden. Sie
decken allgemeine Betriebskosten, wie beispielsweise Baucontainer, Kran und
Hebezeuge, Bauzaun oder
Beleuchtung und auch die die Kosten des dispositiven Personals
(Bauleitung), ab. Die Abgrenzung zwischen BGK, Einzelkosten und
Geschäftsgemeinkosten ist nicht strikt vorgegeben und stellt oft eine
unternehmerische Entscheidung dar. Die ÖNORM B 2061 bietet Leitlinien zur
Berechnung und Umlage von BGK, wobei es wichtig ist, dass diese Kosten bei der
Ausschreibung und Kalkulation angemessen berücksichtigt werden.
Sehen Sie links keine Auswahlliste der Infobox, klicken Sie bitte hier!
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Siehe auch INFOBOX Info Nr 24! Informationen zur Umlage der BGK! Auf der Publikationsseite sind downloadbare
Beiträge (Kategorie Artikel & Beiträge) zu den
Baustellengemeinkosten verfügbar! Zur
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Beitrag vom 13.01.2022 / zuletzt geändert
19.04.2025
Was
versteht man unter Baustellengemeinkosten?
Unter Baustellengemeinkosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht werden
jene Kosten verstanden, die nicht direkt durch die Leistungserbringung
entstehen (wie produktiver Arbeitslohn oder Materialkosten für eine aufmessbare und abrechenbare Teilleistung), sondern wegen des allgemeinen Betriebs der
Baustelle anfallen.
Baustellengemeinkosten decken die allgemeinen Kosten des Betriebs einer
Baustelle ab (zB Bauzaun, Beleuchtung) und jene weiteren Kosten
die nicht in den Einzelkosten der Teilleistungen erfasst (zugeordnet) sind uns
auch nicht in den Geschäftsgemeinkosten erfasst sind (echte Gemeinkosten).
Wie ist
die Abgrenzung zwischen Einzelkosten, Baustellengemeinkosten und
Geschäftsgemeinkosten?
Die Abgrenzung zu den Einzelkosten einerseits und zu
den Geschäftsgemeinkosten andererseits ist zum Teil nicht fest vorgebbar und in
der ÖNORM B 2061 auch nicht vorgegeben. Die Abgrenzung und Zuteilung ist vor allem eine unternehmerische Entscheidung.
Kosten erhalten das Attribut Einzelkosten, Baustellengemeinkosten oder
Geschäftsgemeinkosten durch ihre Zuordnung und stellen keine Kosteneigenschaft
wie zB fixe oder variable Kosten dar.
Wie
erfolgt die Ausschreibung von Baustellengemeinkosten?
Die Leistungen sind im Wesentlichen Einmalige Kosten der Baustelle und
Zeitgebundene Kosten der Baustelle Solche Positionen im Leistungsverzeichnis
sind hybride Positionen weil sie einerseits materielle
Leistungen (Einzelleistungen) enthalten (Charakter Leistungsposition wie Ausbau
und Vorhaltung eines Krans) und andererseits den Charakter einer echten
Gemeinkostenposition aufweisen, wie zB die Tätigkeit der Bauleitung).
Für die Auspreisung der Baustellgemeinkosten sollten im
Leistungsverzeichnis eigene Positionen vorgesehenen werden. Liegen keine
Positionen vor, so muss eine Umlage erfolgen.
Die ÖNORM B 2061 (Ausgabe 2020)
führt wie folgt aus:
6.2.2
Baustellengemeinkosten
6.2.2.1 Allgemeines
Baustellengemeinkosten
fallen bei der Leistungserbringung an, können allerdings den
Leistungspositionen der Produktion nicht direkt zugeordnet werden. Sie fallen unabhängig
vom Ort des Entstehens durch den allgemeinen Betrieb der Baustelle an.
Für jede Position der
Baustellengemeinkosten sind die Einzelkosten gemäß 6.2.1 zu ermitteln. Dafür
ist der sachlich und wirtschaftlich gerechtfertigte Einsatz von
Produktionsfaktoren zu Grunde zu legen.
Wenn sachlich und
wirtschaftlich gerechtfertigt, ist es zulässig, Teile der
Baustellengemeinkosten umzulegen. In diesem Fall ist die Umlage nachvollziehbar
anzugeben.
Die Baustellengemeinkosten
sind Zuschlagsträger.
Erläuterungsbedarf ergibt sich für folgende Phrasen:
Was bedeutet die Phrase in der ÖNORM B 2061 "Sie fallen unabhängig vom Ort des
Entstehens durch den allgemeinen Betrieb der Baustelle an"?
Damit bringt die ÖNORM zum Ausdruck, dass auch Kosten die gem
unternehmerischer Kostenrechnung den Geschäftsgemeinkosten zugeordnet sind,
Baustellengemeinkosten entsprechen können. ZB können die Kosten von
Bauleitungspersonal ihre Verrechnung im Wege der Geschäftsgemeinkosten finden.
Siehe dazu auch das Tool "Tool zum Bestimmen der Höhe der
Gemeinkosten und Überleitung in Werte zur weiteren Verwendung im K2-Blatt und
K3-Blatt der ÖNORM B 2061 (2020)". Zu den Tools …
Was bedeutet die Phrase in der ÖNORM B 2061 "Wenn sachlich und wirtschaftlich
gerechtfertigt, ist es zulässig, Teile der Baustellengemeinkosten umzulegen. In
diesem Fall ist die Umlage nachvollziehbar anzugeben"?
Die Umlage der Baustellengemeinkosten kommt nicht nur dann in Betracht,
wenn das LV keine Positionen für die Baustellengemeinkosten vorsieht (sachliche
Gründe für eine Umlage), sondern auch aus wirtschaftlich gerechtfertigten
Gründen. Sind nach dem unternehmerischen Kostenrechnungskonzept
Bauleitungskosten Teil der Geschäftsgemeinkosten, so erfolgt über den
Geschäftsgemeinkosten-Zuschlag eine Umlage dieser Kosten. Die wirtschaftliche
Rechtfertigung liegt in der Art und Weise der Kostenverrechnung und der Zuordnung
von Kosten zu Gemeinkosten. Darüber entscheidet der Unternehmer, er muss
schlussendlich auch das wirtschaftliche Risiko tragen.
ACHTUNG: Beachte auch Info Nr 24. Zum Beitrag … | Die Umlage von BGK trotz
vorhandener Positionen, wird vom Verwaltungsgericht Wien (VGW) als unzulässig
erkannt. Offenbar schaffen Bieter keine plausible wirtschaftliche Erklärung.
Was bedeutet die Phrase in der ÖNORM B 2061 "Baustellengemeinkosten sind
Zuschlagsträger"?
Auf Baustellengemeinkosten sind die Geschäftsgemeinkosten,
Finanzierungskosten, Wagnis und Gewinn aufzurechnen.
Wie
erfolgt die Ausschreibung der Baustellengemeinkosten nach der
Leistungsbeschreibung Hochbau?
Siehe dazu Info Nr 21: Baustellengemeinkosten
und die LB-HB
Wie kann die Umlage der
Baustellengemeinkosten erfolgen?
Für die Umlage der Baustellengemeinkosten sieht die ÖNORM B 2061 zwei
grundsätzliche Möglichkeiten vor:
Möglichkeit 1: Die
Einrechnung der Baustellengemeinkosten in den Gesamtzuschlag
B 2061 Abschnitt 6.3.1 Gesamtzuschlag: "Im
Gesamtzuschlag werden Zuschläge für Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten,
Wagnis und Gewinn erfasst. Gegebenenfalls können projektspezifische Zuschläge
(zB Festpreiszuschlag, Umlage von Baustellengemeinkosten) berücksichtigt werden."
Die Erfassung der BGK erfolgt im K2-Blatt Spalte D "Zuschlag für
…". Da in dieser Zeile mehrere Zuschläge erfasst werden können bietet sich
die Verwendung eines Hilfsblattes (K2a-Blatt) an. Eine überarbeitetet Version
des K2a-Blattes ist in der TOOLBOX
(Tool Nr 02) vorhanden.
K2a-Blatt Version 2022: Die sich nicht aufrechnenden Zuschläge (zB Umlage einmalige BGK und Umlage zeitgebundene BGK können auf Basis 100% oder auf Basis der übrigen Zuschläge bezogen werden. Begründung eBGK (zB 2%) und zBGK (zB 12%) sollen nicht prozentmäßig zusammengezählt werden, also in Summe 14%. Eine getrennte Darstellung kann jedoch für allfällige Mehrkostenforderungen vorteilhaft sein.
Kalkulationsvorgang:
(1)
Festlegung des Zuschlagsträgers und Ermittlung der Höhe
(Summe aller Einzelkosten; Kalkulationslauf mit Gesamtzuschlag (GZ) = 0%).
(2)
Ermittlung der Baustellengemeinkosten (mit GZ = 0%)
(3)
Ermittlung der Umlage: BGK/Zuschlagsträger x 100 =
Umlage% für BGK
(4)
Übernahme des Umlage%-BGK in
das K2a-Blatt, Übernahme des Ergebnisses des K2a-Blattes in die Spalte D des
K2-Blattes
(5)
Vervollständigen des K2-Blattes mit
Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten, Wagnis und Gewinn.
(6)
Ermittlung der Preise: Kalkulationslauf nun mit dem
errechneten GZ.
Möglichkeit 2: Auch
im K3-Blatt ist die Möglichkeit gegeben, weitere Kosten in die Personalkosten
einzurechnen (K3 Zeile 17):
B 2061 Abschnitt 5.2.2.7 Umlagen von Kosten: "Darunter fallen zB Planungskosten für
die Planung im eigenen Betrieb, Fertigungsgemeinkosten und, sofern sachlich und
wirtschaftlich begründet, auch Baustellengemeinkosten."
Kalkulationsvorgang:
(1)
Ermittlung der Anzahl der kalkulierten produktiven
Stunden
(2)
Ermittlung der Baustellengemeinkosten (mit GZ = 0%)
(3)
Umlagewert in €/Std: BGK/STD = €/Std
Siehe dazu auch das Rechenschema im K3-Kalkultionstool (Zum K3-Tool …).
Bei beiden Arten der Umlage (im Rahmen des GZ oder des
Mittellohnpreises) können Umlagen bzw Zuschläge auch differenziert ermittelten
werden (zB eigener Zuschlag für die einmaligen Baustellengemeinkosten, eigener
Zuschlag für die Vorhaltekosten (zB Mannschaftscontainer usw), eigener Zuschlag
für die Bauleitungskosten, eigener Zuschlag für die Werkstatt- und
Montageplanung usw).
Möglichkeit 3:
Geschäftsgemeinkosten
Allgemeinkosten, insbesondere für die Bauleitung, können auch in den
Geschäftsgemeinkosten erfasst sein.
Siehe dazu auch Infobox Nr 17.
Weitere
Informationen zur Kalkulation siehe Baukalkulation,
Kostenrechnung und ÖNORM B 2061.
Wie erfolgt die Anpassung
der Baustellengemeinkosten (BGK) bei Veränderung der Ausführungszeit?
Bei Bauzeitstörungen ist die Darstellung der Umlage von Bedeutung, da
sich daraus die hochzurechnenden Werte ergeben (Anpassung der
Baustellengemeinkosten). Sie dazu Info Nr 20: Extraktion_des_Gesamtzuschlags
Zur Anpassung der Baustellengemeinkosten wegen eines gestörten
Bauablaufs gibt es mehrere Möglichkeiten. Ihre Auswahl hängt davon ab, ob sich
die Bauzeit bei gleichzeitiger kontinuierlicher Ausdünnung der Leistung
verändert, die Leistungserbringung durch Phasen sehr geringer
Leistungsintensität und abwechselnd hoher Leistungsintensität geprägt ist
(quasi Stopp.and Go) usw. siehe dazu mit
Anwenderhinweisen und Beispielen das Buch (Keine)
Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag.
Weitere
Hinweise:
Themenrelevantes Inhaltsverzeichnis aus Baukalkulation,
Kostenrechnung und ÖNORM B 2061:
18 Baustellengemeinkosten
18.1 Allgemeines
18.2 Zuordnung von Kosten zu
Baustellengemeinkosten oder Geschäftsgemeinkosten
18.3 Zuordnung von Kosten zu
Baustellengemeinkosten oder zu Einzelkosten
18.4 B 2061:
Baustellengemeinkosten
18.4.1 Grundlagen
18.4.2 Einmalige Kosten der
Baustelle
18.4.3 Zeitgebundene Kosten der
Baustelle
18.5 B 2061: Umlage der
Baustellengemeinkosten
18.5.1 Grundlagen
18.5.2 Beispiele und Darstellung
der Umlage im K3-Blatt
18.5.3 Beispiele und Darstellung
der Umlage im K2-Blatt
18.6 Probleme und Gefahren bei
der Umlage der Baustellengemeinkosten
18.7 Kalkulation von
Gerätekosten als Differenz vom Anschaffungswert und Verkaufserlös
Themenrelevantes Inhaltsverzeichnis aus (Keine)
Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag:
22.2 Veränderung der Baustellengemeinkosten bei Verlängerung
der Leistungsfrist
22.3 Umgelegte
Baustellengemeinkosten und die Verlängerung der Leistungsfrist
22.3.1 Umlagevorgang und
Rückrechnung
22.3.2 Rechenmodelle
22.3.2.1 Das einfache
Anpassungsmodell
22.3.2.2 Von einfachen
Anpassungsmodell zum "Cluster-Modell"
22.3.2.3 Modell mit zeit- und
leistungsvariablen Ansätzen
22.3.3 BGK (teilweise) in den
Geschäftsgemeinkosten oder im Mittellohnpreis
Quicklinks
Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen
für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle
Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.